Erstinformationen bei Onlineabschlüssen

Durch das Urteil gegen Check24 hat sich einiges geändert. Die Erstinformation muss nun bei allen Onlineabschlüssen auf den Webseiten von Versicherungsmaklern vom Kunden durch ein Häkchen bestätigt werden.

Virado hat dieses selbstverständlich direkt für seine angebundenen Versicherungsmakler umgesetzt. Die Erstinformation erscheint automatisch (ohne dass der Makler tätig werden müssen) am unteren Ende der ersten Seite der Abschlussformulare auf den Webseiten der einzelnen Makler, sofern diese das Formular eingebunden haben.

Der Kunde kann über den Link Erstinformation alle benötigten Informationen abrufen und sich abspeichern bzw. ausdrucken. Danach muss dieser den Haken setzen und kann erst dann auf die nächste Seite wechseln, um den Abschluss dort zu tätigen.