Fragen und Antworten zu VIRADO POS

 

Wie kann ich als Makler an Virado POS teilnehmen?

1. Zuerst müssen Sie  ich als Makler bei Virado registriert sein. Das ist völlig kostenlos und dauert keine fünf Minuten.

2. Als zweitens funktioniert das Ganze natürlich nur, wenn es auch einen Händler gibt, der die Versicherung zu seinen Produkten anbieten möchte. Sie können sich dann direkt mit uns in Verbindung setzen und wir gehen die nächsten Schritte in der Anbindung des Händlers dann in enger Absprache mit ihnen.

Wie viel Arbeit habe ich als Makler damit?

Nachdem Sie Händler gefunden haben, die bereits sind mitzumachen, brauchen Sie uns im Grunde nur den Kontakt herstellen und wir machen alles weitere für Sie.

Wie sieht die technische Anbindung aus?

Wir haben eine technische Plattform geschaffen, die die komplette Abwicklung übernimmt. Das bedeutet, dass der Händler ein Login von uns erhält und er kann sofort seinen Kunden die Produkt-Versicherungen anbieten.

Wer macht das Inkasso beim Händler?

Das Inkasso wird vom Versicherer direkt übernommen. Somit spart der Händler viel Aufwand und Zeit mit seiner Buchung. Ausnahme: Bei sehr großen Händlern erfolgt eine Integration direkt in das Warenwirtschaftssystem und somit erfolgt auch das Inkasso über den Händler.

Welche Dokumente werden dem Kunden ausgehändigt?

Der Kunde erhält direkt nach dem Kauf alle notwendigen Dokumente wie die Versicherungsbedingungen oder das Produktinformationsblatt per E-Mail. Zudem hat er vor dem Kauf ebenfalls alle notwendigen Dokumente vorliegen und kann und soll sich über alle Details ausführlich informieren.

Wie funktioniert die Schadenregulierung?

Die Schadenregulierung erfolgt je nach Produkt und Versicherung sehr unterschiedlich.

Wie profitieren Sie als Makler an den Verkäufen?

Als Makler verdienen Sie an jeder verkauften Versicherung mit. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um einen stationären Handel vor Ort oder um einen Onlineshop handelt.

Welche Produkte können über Virado POS versichert werden?

Wir startenn mit der Versicherung für Fahrräder und eBikes und werden in den nächsten Wochen weitere Versicherungen integrieren:

  • Versicherungen für alle mobilen Geräte (Smartphone, Tablets)
  • Versicherungen für alle Elektrogeräte
  • Versicherungen für weiße Ware wie Waschmaschine und Kühlschränke
  • Versicherungen für Brillen, Hörgeräte, Sportartikel (Golf, Ski, Surfing)

Muss sich der Händler als Vermittler registrieren?

Bei den sogenannten produktaktzessorischen Vermittlern sind einige Ausnahmeregelungen im neuen Versicherungsvermittlerrecht zu berücksichtigen. Bei den Händler handelt es sich um einen sogenannten Annexvermittler:

  • Die Annexvermittler, eine Untergruppe der produktaktzessorischen Vermittler, deren Vermittlungstätigkeit geringfügig ist, sind nach § 34 d, Abs. 9 GewO von der Erlaubnis- und Registrierungspflicht grundsätzlich befreit.

Annexvermittler

Der Annexvermittler nach § 34 d Abs. 9 GewO bedarf keiner Erlaubnis und muss sich auch nicht ins Register eintragen lassen. Zu den Annexvermittler fallen eben auch Gewerbetreibende, die alle folgenden Bedingungen 'gleichzeitig' erfüllen:

  • Versicherungsvermittlung nur im Nebenberuf,
  • ausschließlich Versicherungsverträge, für die nur Kenntnisse des angebotenen Versicherungsschutzes erforderlich sind,
    insbesondere keine Lebensversicherungen oder Versicherungen zur Abdeckung von Haftpflichtrisiken,
  • Versicherung ist Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung (Abdeckung des Risikos eines Defektes, eines Verlustes oder einer Beschädigung, Risiken im Zusammenhang mit einer Reise),
  • Jahresprämie (für die jeweilige Versicherung) geringer als 500 Euro,
  • Gesamtlaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungen nicht länger als fünf Jahre

Beispiele:

  • Brillenhändler (z.B. Kaskoversicherung)
  • Reifenhändler (z.B. Reifenversicherung)
  • Versand- und Einzelhandel (z.B. Garantieversicherung zur Verlängerung der Gewährleistung)
  • Elektrohändler (z.B. Garantie- und Reparaturversicherung)
  • Fahrradhändler, -hersteller (z.B. Unfall- und Diebstahlversicherung)
  • Reisebüros (z.B. Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung)

Siehe hierzu auch die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.